Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich - in Form der Beitrittserklärung - an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet, am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen.
Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag, um die dem Verein damit verbundenen Aufwendungen zum Einzug des Beitrages auszugleichen. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand Ausnahmen hiervon zulassen.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben, also in einem Jahresbetrag eingezogen. Eine unterjährige Rückberechnung findet nicht statt.